Überstunden sind zusätzliche Arbeitsstunden. Wenn Sie also mehr arbeiten als vertraglich vereinbart ist, machen Sie Überstunden.
Ob Sie Überstunden machen müssen, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Wenn es dort eine Regelung zum Thema Überstunden gibt, müssen Sie sich an diese Regelung halten. Wenn es keine Regelung dazu gibt, können Sie Überstunden in der Regel ablehnen. In Ausnahmefällen, d.h. bei Katastrophen und Notfällen (z.B. eine Überschwemmung in der Firma) oder bei besonderen betrieblichen Bedarfen (z.B. wenn ein für das Überleben der Firma sehr wichtiger Auftrag kurzfristig erledigt werden muss), müssen alle Arbeitnehmer*innen Überstunden machen. Unabhängig von Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Ob die Überstunden durch zusätzliches Geld oder zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn Sie laut Arbeitsvertrag weder mit Geld noch mit Freizeit für geleistete Überstunden bezahlt werden, dürfen die Überstunden allerdings nicht mehr als 10% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zu diesem Thema gibt, bekommen Sie für die geleisteten Überstunden in der Regel Ihren normalen Stundenlohn. Voraussetzung dafür ist aber, dass Ihre Vorgesetzten die Überstunden angeordnet haben und Sie die geleisteten Überstunden schriftlich dokumentiert haben. Dazu müssen Sie Ihre Überstunden aufschreiben und dieses Papier von Ihrem Vorgesetzen unterschreiben lassen.
Bitte beachten Sie: Arbeitnehmer*innen, die sehr viel Gehalt bekommen (ab 5800 Euro brutto in Ostdeutschland und ab 6500 Euro brutto in Westdeutschland), werden für Überstunden nicht extra bezahlt.