Wenn Sie für einen großen Konzern arbeiten und es dort bereits einen Gesamtbetriebsrat gibt, kann dieser einfach einen Wahlvorstand bestellen, der sich um die Organisation einer Betriebsratswahl kümmert.
Wenn es keinen Gesamtbetriebsrat gibt, können drei Beschäftigte eine Betriebsversammlung einberufen. Dazu müssen Sie lediglich eine Einladung an alle Beschäftigten senden oder einen für alle Beschäftigten sichtbaren Aushang anbringen. Diese Einladung muss mindestens 3 Tage vor dem Termin für die Betriebsversammlung an die Beschäftigten gehen und Sie müssen darin auch deutlich machen, dass bei der Versammlung der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl gewählt werden soll. Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl und löst sich danach auf.
Die Betriebsversammlung muss während der Arbeitszeit stattfinden. Der Arbeitgeber und leitende Angestellte dürfen nicht teilnehmen. Nachdem zunächst formlos ein Leiter für die Betriebsversammlung gewählt wurde, wird dann der Wahlvorstand gewählt. Dabei sind alle anwesenden Arbeitnehmer*innen stimmberechtigt und wählbar.
Es müssen mindestens 3 Personen für den Wahlvorstand gewählt werden. Wenn es mehr sind, muss die Zahl ungerade sein. Es können zusätzlich auch Ersatzmitglieder gewählt werden. Einer dieser 3 Personen wird entweder zum Vorsitzenden des Wahlvorstands bestimmt oder gewählt.
Bei der Betriebsratswahl sind viele Einzelheiten und Regeln zu beachten, über die sich der Wahlvorstand vorab informieren muss. Dazu muss der Arbeitgeber Zeit und finanzielle Mittel – z.B. für den Kauf von Büchern oder dem Besuch eines Seminars – zur Verfügung stellen.
Falls Sie Fragen zu den rechtlichen Regelungen haben, können Sie sich auch an die für Ihre Branche zuständige Gewerkschaft wenden.